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Gaststätte - Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis (Gestattung)
Gemäß des Gaststättengesetzes kann für eine Veranstaltung eine vorübergehende Genehmigung auf Widerruf erteilt werden.
Den Antrag hierfür sowie ein Merkblatt mit weiteren Informationen zur Genehmigung auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis finden Sie unter "Downloads".
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Kosten
Derzeit fallen mindestens 30 Euro gemäß Tarifstelle 12.14.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 (GV NW S. 262) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstanweisung der Stadt Korschenbroich vom 01.07.2011 an.
Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand, bei mehrtägigen Veranstaltungen und auch bei verspäteter Beantragung der vorübergehenden Gestattung ist im Einzelfall eine höhere Gebühr möglich.
Verwandte Dienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtung
Sachgebiet Ordnung und Verkehrsüberwachung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
Leiter des Amtes Einwohner und Ordnung; Sachgebietsleiter Ruhender Verkehr, Gewerbe
Tel.: 02161 613-110
Fax.: 02161 613-218
E-Mail: dirk.berns@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 24.03.2022 09:55 Uhr
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