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Anschriftenänderung in der KfZ-Zulassungsbescheinigung (bei Umzug)
Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Korschenbroich oder innerhalb der Stadt Korschenbroich kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen.
Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.
Voraussetzungen:
- Sie sind innerhalb der Stadt Korschenbroich umgezogen oder aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss – mit Hauptwohnsitz - nach Korschenbroich gezogen.
- In Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift im Rhein-Kreis-Neuss eingetragen.
- Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
- zu ändernde Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- bei Erledigung für Dritte: Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis
Kosten
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02161 613-192
Fax.: 02161 613-140
E-Mail: ralph.brueggemann@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 22.04.2020 12:42 Uhr
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