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Anschriftenänderung in der KfZ-Zulassungsbescheinigung (bei Umzug)
Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Korschenbroich oder innerhalb der Stadt Korschenbroich kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen.
Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.
Voraussetzungen:
- Sie sind innerhalb der Stadt Korschenbroich umgezogen oder aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss – mit Hauptwohnsitz - nach Korschenbroich gezogen.
- In Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift im Rhein-Kreis-Neuss eingetragen.
- Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
- zu ändernde Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- bei Erledigung für Dritte: Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis
Kosten
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02161 613-192
Fax.: 02161 613-140
E-Mail: ralph.brueggemann@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 22.04.2020 12:42 Uhr
Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Korschenbroich oder innerhalb der Stadt Korschenbroich kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen.
Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.
Voraussetzungen:
- Sie sind innerhalb der Stadt Korschenbroich umgezogen oder aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss – mit Hauptwohnsitz - nach Korschenbroich gezogen.
- In Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift im Rhein-Kreis-Neuss eingetragen.
- Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
- zu ändernde Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- bei Erledigung für Dritte: Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis
In ansprechendem Ambiente bietet das Bürgerbüro den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Möglichkeit, ihre Angelegenheiten zu erledigen und sich beraten zu lassen. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Bürgerschaft und Verwaltung zu verbessern und die Wünsche der Mitbürger unbürokratisch, qualifiziert und flexibel an einer zentralen Stelle erfüllen zu können. Rechts oben auf dieser Seite finden Sie die Dienstleistungen, die die Kolleginnen und Kollegen anbieten.
Öffnungszeiten:
Montag + Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mitwoch + Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
1. Sa im Monat: 09:30 -12:30 Uhr
Außerdem finden Sie im Bürgerbüro, Sebastianusstraße 1:
1. eine Beratung der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V. nach telefonischer Vereinbarung : 02181-2702113, Frau Zehner-Reichel und Frau Gillrath
2. die örtliche Beratung der VHS Kaarst-Korschenbroich . Hier gibt es keine festen Sprechzeiten. Bitte verabreden Sie einen Termin mit der VHS: Tel. 02131 / 96 39 45 (VHS-Mitarbeiterin Petra Mehring).
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