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Beglaubigungen
Mit der Beglaubigung von Unterschriften und Dokumentenkopien wird bescheinigt, dass die geleistete Unterschrift eigenhändig geleistet wurde oder die Dokumentenkopie mit einem vorzulegenden Original des Dokuments übereinstimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beglaubigung von Kopien von Standesamtsurkunden (z. B. Geburts- und Heiratsurkunde) nicht möglich ist. Hier ist es in der Regel erforderlich, beim zuständigen Standesamt eine Zweitschrift der Urkunde anzufordern.
Personenstandsurkunden (Online-Bestellung)
Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.
Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Unterlagen
- Unterschriftsbeglaubigungen: das unterschriebene Schriftstück, Personalausweis oder Reisepass der unterschreibenden Person
- Beglaubigung von Dokumentenkopien: das Original des Dokuments, die zu beglaubigende Dokumentenkopie
Kosten
- Unterschriftsbeglaubigung (je Unterschrift): 2,50 Euro
- Beglaubigung einer Dokumentenkopie (pro Seite): 4,20 Euro
In bestimmten Ausnahmefällen kann die Gebühr erlassen werden.
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02161 613-192
Fax.: 02161 613-140
E-Mail: ralph.brueggemann@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 02.05.2022 10:04 Uhr
Mit der Beglaubigung von Unterschriften und Dokumentenkopien wird bescheinigt, dass die geleistete Unterschrift eigenhändig geleistet wurde oder die Dokumentenkopie mit einem vorzulegenden Original des Dokuments übereinstimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beglaubigung von Kopien von Standesamtsurkunden (z. B. Geburts- und Heiratsurkunde) nicht möglich ist. Hier ist es in der Regel erforderlich, beim zuständigen Standesamt eine Zweitschrift der Urkunde anzufordern.
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- Unterschriftsbeglaubigungen: das unterschriebene Schriftstück, Personalausweis oder Reisepass der unterschreibenden Person
- Beglaubigung von Dokumentenkopien: das Original des Dokuments, die zu beglaubigende Dokumentenkopie
In ansprechendem Ambiente bietet das Bürgerbüro den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Möglichkeit, ihre Angelegenheiten zu erledigen und sich beraten zu lassen. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Bürgerschaft und Verwaltung zu verbessern und die Wünsche der Mitbürger unbürokratisch, qualifiziert und flexibel an einer zentralen Stelle erfüllen zu können. Rechts oben auf dieser Seite finden Sie die Dienstleistungen, die die Kolleginnen und Kollegen anbieten.
Öffnungszeiten:
Montag + Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mitwoch + Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
1. Sa im Monat: 09:30 -12:30 Uhr
Außerdem finden Sie im Bürgerbüro, Sebastianusstraße 1:
1. eine Beratung der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V. nach telefonischer Vereinbarung : 02181-2702113, Frau Zehner-Reichel und Frau Gillrath
2. die örtliche Beratung der VHS Kaarst-Korschenbroich . Hier gibt es keine festen Sprechzeiten. Bitte verabreden Sie einen Termin mit der VHS: Tel. 02131 / 96 39 45 (VHS-Mitarbeiterin Petra Mehring).
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