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Beglaubigungen
Mit der Beglaubigung von Unterschriften und Dokumentenkopien wird bescheinigt, dass die geleistete Unterschrift eigenhändig geleistet wurde oder die Dokumentenkopie mit einem vorzulegenden Original des Dokuments übereinstimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beglaubigung von Kopien von Standesamtsurkunden (z. B. Geburts- und Heiratsurkunde) nicht möglich ist. Hier ist es in der Regel erforderlich, beim zuständigen Standesamt eine Zweitschrift der Urkunde anzufordern.
Personenstandsurkunden (Online-Bestellung)
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Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Unterlagen
- Unterschriftsbeglaubigungen: das unterschriebene Schriftstück, Personalausweis oder Reisepass der unterschreibenden Person
- Beglaubigung von Dokumentenkopien: das Original des Dokuments, die zu beglaubigende Dokumentenkopie
Kosten
- Unterschriftsbeglaubigung (je Unterschrift): 2,50 Euro
- Beglaubigung einer Dokumentenkopie (pro Seite): 4,20 Euro
In bestimmten Ausnahmefällen kann die Gebühr erlassen werden.
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02161 613-192
Fax.: 02161 613-140
E-Mail: ralph.brueggemann@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 02.05.2022 10:04 Uhr
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