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 Wehrerfassung

Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelung wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt.

Die Meldebehörde ist jedoch nunmehr verpflichtet, einmal pro Kalenderjahr die Namen, Vornamen und Anschriften aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Korschenbroich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln.

Die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Erstmals wurden diese Angaben im Oktober 2011 übermittelt. Die zukünftige Datenübermittlung erfolgt dann immer im März eines jeden Jahres.

Jeder Betroffene hat gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) die Möglichkeit, der Weitergabe seiner Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu widersprechen.
Voraussetzungen: Erfasst werden alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Korschenbroich mit Hauptwohnung gemeldet sind und im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden.

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de

Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass oder formloser Widerspruch (Name,Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift) mit entsprechender Erklärung oder dem Widerspruchsformular

Bitte nutzen Sie im Falle eines Widerspruchs den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Wehrerfassung

Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelung wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt.

Die Meldebehörde ist jedoch nunmehr verpflichtet, einmal pro Kalenderjahr die Namen, Vornamen und Anschriften aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Korschenbroich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln.

Die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Erstmals wurden diese Angaben im Oktober 2011 übermittelt. Die zukünftige Datenübermittlung erfolgt dann immer im März eines jeden Jahres.

Jeder Betroffene hat gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) die Möglichkeit, der Weitergabe seiner Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu widersprechen.
Voraussetzungen: Erfasst werden alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Korschenbroich mit Hauptwohnung gemeldet sind und im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden.

bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass oder formloser Widerspruch (Name,Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift) mit entsprechender Erklärung oder dem Widerspruchsformular

Bitte nutzen Sie im Falle eines Widerspruchs den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Streitkräfte, Wehrpflicht, Bundeswehr, Wehrverwaltung, Melderechtsrahmengesetz, MRRG, Vordruck Widerspruchsformular
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Telefon 02161 613-160
Fax 02161 613-140

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sabine.moebius@korschenbroich.de

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ralph.brueggemann@korschenbroich.de

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02161 613-197
marita.graes@korschenbroich.de

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02161 613-115
nicola.schaefer@korschenbroich.de