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 Gaststätte - Erteilung einer dauerhaften Erlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, braucht eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde.

Bitte nutzen Sie für die Beantragung einer Erteilung einer Gaststättenerlaubnis den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kosten

Derzeit fällt eine aufwandsbezogene Gebühr von mindestens
435 EUR bis höchstens 1.200 Euro gemäß Tarifstelle 12.14.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 (GV NW S. 262) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstanweisung der Stadt Korschenbroich vom 01.07.2011 an.

In Fällen von besonders bedeutendem Umfang ist die Erhebung einer höheren aufwandsbezogenen Gebühr bis 3.500 EUR möglich.

Gaststätte - Erteilung einer dauerhaften Erlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, braucht eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde.

Bitte nutzen Sie für die Beantragung einer Erteilung einer Gaststättenerlaubnis den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Derzeit fällt eine aufwandsbezogene Gebühr von mindestens
435 EUR bis höchstens 1.200 Euro gemäß Tarifstelle 12.14.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 (GV NW S. 262) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstanweisung der Stadt Korschenbroich vom 01.07.2011 an.

In Fällen von besonders bedeutendem Umfang ist die Erhebung einer höheren aufwandsbezogenen Gebühr bis 3.500 EUR möglich.

Gaststättengewerbe, Gaststättengesetz, Genehmigung, Veranstaltung, Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, Erlaubnis
Sachgebiet Ruhender Verkehr, Gewerbe
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Fax 02161 613-218

Silke

Zwanziger

II / 208

02161 613-143
silke.zwanziger@korschenbroich.de

Dirk

Berns

Leiter des Amtes Einwohner und Ordnung; Sachgebietsleiter Ruhender Verkehr, Gewerbe

II / 209

02161 613-110
dirk.berns@korschenbroich.de