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 Gewerbezentralregisterauskunft

Das Ordnungsamt beantragt Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister in Bonn.

Die Auskunft kann beantragt werden: als Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke (hier erfolgt die Übersendung unmittelbar an die Privatperson) oder als Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (hier erfolgt die Übersendung unmittelbar an die Behörde).
Auf die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister von ca. zwei bis vier Wochen hat die Stadt Korschenbroich keinen Einfluss.

Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Auskunft den entsprechenden Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Sachgebiet Ruhender Verkehr, Gewerbe
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: verkehrsueberwachung@korschenbroich.de

Unterlagen

  • Bundespersonalausweis
  • Angabe des Geburtsnamens der Mutter
  • Für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde werden die genaue Anschrift der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. das Aktenzeichen benötigt.

Kosten

13 EUR

Unter Beifügung eines Verrechnungsschecks ist auch eine schriftliche Antragstellung möglich.

Gewerbezentralregisterauskunft

Das Ordnungsamt beantragt Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister in Bonn.

Die Auskunft kann beantragt werden: als Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke (hier erfolgt die Übersendung unmittelbar an die Privatperson) oder als Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (hier erfolgt die Übersendung unmittelbar an die Behörde).
Auf die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister von ca. zwei bis vier Wochen hat die Stadt Korschenbroich keinen Einfluss.

Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Auskunft den entsprechenden Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

  • Bundespersonalausweis
  • Angabe des Geburtsnamens der Mutter
  • Für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde werden die genaue Anschrift der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. das Aktenzeichen benötigt.

13 EUR

Unter Beifügung eines Verrechnungsschecks ist auch eine schriftliche Antragstellung möglich.

Bundeszentralregister, Auskunft, Gewerbe, Antrag Gewerbezentralregisterauskunft, natürliche Person, juristische Person, Vorlage Behörde, privat
Sachgebiet Ruhender Verkehr, Gewerbe
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-111
Fax 02161 613-218

Silke

Zwanziger

II / 208

02161 613-143
silke.zwanziger@korschenbroich.de

Dirk

Berns

Leiter des Amtes Einwohner und Ordnung; Sachgebietsleiter Ruhender Verkehr, Gewerbe

II / 209

02161 613-110
dirk.berns@korschenbroich.de