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 Vermittlung von Sozialwohnungen

Im Bereich der Stadt Korschenbroich existieren zurzeit rund 350 Mietwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Der Eigentümer/die Eigentümerin bzw. der Verwalter/die Verwalterin sind verpflichtet, das Freiwerden einer Wohnung dem Wohnungsamt anzuzeigen.

Das Wohnungsamt zeigt das Freiwerden durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Korschenbroich an, das kostenfrei in den Dienstgebäuden ausliegt. Zudem sind die aktuellen Angebote unter "Downloads" zu finden.

Auch besteht die Möglichkeit sich direkt als Wohnungssuchender in einer Liste erfassen zu lassen.
Hierzu ist ein entsprechender Antrag sowie die Vorlage von Einkommensnachweisen erforderlich.

Bitte nutzen Sie den Antragsassistenten "Vermittlung einer Sozialwohnung und Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden" und "Wohnberechtigungsschein" unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Sozialamt
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: soziales@korschenbroich.de

Unterlagen

Zum Bezug der Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich (siehe Dienstleistung "Wohnungsberechtigungsschein").

Weitere Auskünfte zu den Wohnungen und zu den Voraussetzungen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie bei Jennifer Schmitz.

Vermittlung von Sozialwohnungen

Im Bereich der Stadt Korschenbroich existieren zurzeit rund 350 Mietwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Der Eigentümer/die Eigentümerin bzw. der Verwalter/die Verwalterin sind verpflichtet, das Freiwerden einer Wohnung dem Wohnungsamt anzuzeigen.

Das Wohnungsamt zeigt das Freiwerden durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Korschenbroich an, das kostenfrei in den Dienstgebäuden ausliegt. Zudem sind die aktuellen Angebote unter "Downloads" zu finden.

Auch besteht die Möglichkeit sich direkt als Wohnungssuchender in einer Liste erfassen zu lassen.
Hierzu ist ein entsprechender Antrag sowie die Vorlage von Einkommensnachweisen erforderlich.

Bitte nutzen Sie den Antragsassistenten "Vermittlung einer Sozialwohnung und Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden" und "Wohnberechtigungsschein" unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Zum Bezug der Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich (siehe Dienstleistung "Wohnungsberechtigungsschein").

Weitere Auskünfte zu den Wohnungen und zu den Voraussetzungen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie bei Jennifer Schmitz.

Antrag Aufnahme Liste Wochungssuchende, Wohnungssuchendenliste, Mietwohung, Wohnungsamt
Sozialamt
Regentenstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-155
Fax 02161 613-105

Volker

Schäfer

stellv. Leiter des Amtes Soziales und Demografie

EG 7

02161 613-236
volker.schaefer@korschenbroich.de