Antrag auf Luftbildauswertung & Kampfmitteluntersuchung
Die Kampfmittelbeseitigung als Teil der Gefahrenabwehr ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. Die Kampfmittelbeseitigung ermöglicht die gefahrenlose Umsetzung von Baumaßnahmen im Vorfeld. Daneben ist die Beseitigung von zufällig gefundener Weltkriegsmunition eine weitere wichtige Tätigkeit der Kampfmittelbeseitigung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD).
Auswertung von Luftbildern
Die Luftbildauswertung bildet den ersten Schritt der präventiven Kampfmittelbeseitigung. Ohne eine Luftbildauswertung kann keine Kampfmittelüberprüfung vor Ort erfolgen. Sie ist also Grundvoraussetzung für alle weiteren Maßnahmen. Eine Luftbildauswertung ist vom Bauherrn bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. Diese berät den Bauherrn, welche Unterlagen für einen solchen Antrag benötigt werden und leitet diesen an den KBD weiter.
Kampfmittelüberprüfung vor Ort
Nur wenn das betroffene Grundstück luftbildausgewertet ist und die örtliche Ordnungsbehörde dem Bauherrn die Untersuchung des Baugrundstücks empfiehlt, kann eine vor-Ort-Untersuchung des Baugrundstücks beauftragt werden. Dazu ist vom Bauherrn ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung bei der örtliche Ordnungsbehörde zu stellen. Diese leitet den Antrag an den KBD weiter.
Weitere Informationen zur Kampfmittelbeseitigung entnehmen Sie auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf (Link).
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