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 Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen durch den Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt das Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreisgebiet zu erhöhen, Treibhausgasemissionen zu senken und insgesamt den Klimaschutz aktiv zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund fördert der Rhein-Kreis Neuss den Erwerb und die Installation von neuen, steckerfertigen Photovoltaikanlagen, die ab dem 20. November 2023 angeschafft und in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern im Kreisgebiet installiert werden (auch als Mini-Solaranlagen, Balkonkraftwerke oder Balkon-Solarmodule bezeichnet) Hierunter fallen Solarmodule von bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters), die an einen Stromkreis angeschlossen werden.

Antragsberechtigt sind Personen, die Mieter oder Eigentümer einer Wohneinheit in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus im Rhein-Kreis Neuss sind. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beziehungsweise 300 Euro bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins.

Eine Förderung kann nur online (siehe "Link zu externem Verfahren") beantragt werden. Dort finden sich auch die genauen Förderbestimmungen und weitere Informationen zum Förderprogramm.

Kontakt

Rhein-Kreis Neuss (RKN)
Rhein-Kreis Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de

Link zu externem Verfahren

Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen durch den Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt das Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreisgebiet zu erhöhen, Treibhausgasemissionen zu senken und insgesamt den Klimaschutz aktiv zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund fördert der Rhein-Kreis Neuss den Erwerb und die Installation von neuen, steckerfertigen Photovoltaikanlagen, die ab dem 20. November 2023 angeschafft und in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern im Kreisgebiet installiert werden (auch als Mini-Solaranlagen, Balkonkraftwerke oder Balkon-Solarmodule bezeichnet) Hierunter fallen Solarmodule von bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters), die an einen Stromkreis angeschlossen werden.

Antragsberechtigt sind Personen, die Mieter oder Eigentümer einer Wohneinheit in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus im Rhein-Kreis Neuss sind. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beziehungsweise 300 Euro bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins.

Eine Förderung kann nur online (siehe "Link zu externem Verfahren") beantragt werden. Dort finden sich auch die genauen Förderbestimmungen und weitere Informationen zum Förderprogramm.

PV, Förderantrag, Förderung, Sonnenenergie https://solar.gotzg.de/?main=start&step=0
Rhein-Kreis Neuss (RKN)
Oberstraße 91 41460 Neuss