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 Geburten-Beurkundung

Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie innerhalb einer Woche beim Standesamt in dessen Bezirk das Kind geboren wird, anzeigen.
Sie erhalten im Krankenhaus eine "Geburtsanzeige", die von beiden Elternteilen unterschrieben sein muss. Bei Hausgeburten stellt der Arzt/die Ärztin oder die Hebamme/der Geburtshelfer eine entsprechende Bescheinigung aus.

Vornamenswahl:
Vornamen haben in unserer Rechtsordnung auch die Funktion, das Geschlecht des Trägers zweifelsfrei erkennen zu lassen. Soweit Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen geben wollen, setzen Sie bitte nur dann einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollen.

Links:

Elterngeld

Elternzeit; Erziehungsgeld; Familienwegweiser; Mutterschutzgesetz

frauennrw.de

Information zur Schwangerschaft

Rund-ums-Baby (Online-Magazin)

Verband allein erziehender Mütter und Väter

Kontakt

Personenstandswesen
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: standesamt@korschenbroich.de

Ansprechpartner

Unterlagen

  • Geburtsanzeige
  • Personalausweis/Reisepass oder der ausländische Pass von Vater und Mutter


Zusätzliche Unterlagen:

bei miteinander verheirateten Eltern:

  • Familienstammbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei Heirat im Ausland: Original der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung durch einen öffentlich beeidigten Übersetzer; ggf. Bescheinigung über die Wirksamkeit der Namenserklärung


bei ledigen Müttern:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • bei Geburt der Mutter im Ausland: Original der Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung durch einen öffentlich beeidigten Übersetzer


bei geschiedenen Müttern:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk
  • bei Heirat im Ausland: Original der Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit deutscher Übersetzung durch einen öffentlich beeidigten Übersetzer
  • Anerkennung der ausländischen Entscheidung für den deutschen Rechtsbereich, ggf. Bescheinigung über Wirksamkeit einer Namenserklärung


bei verwitweten Müttern:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Vermerk über den Tod des Ehemannes
  • bei Heirat bzw. Sterbefall im Ausland: Original der Heirats- bzw. Sterbeurkunde mit deutscher Übersetzung durch einen öffentlich beeidigten Übersetzers


bei Aussiedlern zusätzlich:

  • Vertriebenenausweis/Registrierschein
  • Namensänderungsbescheinigungen


Akademische Grade müssen nachgewiesen werden. Legen Sie dazu bitte, z. B. Promotions- oder Diplomurkunde im Original vor.

Ist die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes beurkundet worden: Abschrift der vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung mitbringen.

Geburten-Beurkundung

Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie innerhalb einer Woche beim Standesamt in dessen Bezirk das Kind geboren wird, anzeigen.
Sie erhalten im Krankenhaus eine "Geburtsanzeige", die von beiden Elternteilen unterschrieben sein muss. Bei Hausgeburten stellt der Arzt/die Ärztin oder die Hebamme/der Geburtshelfer eine entsprechende Bescheinigung aus.

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Vornamen haben in unserer Rechtsordnung auch die Funktion, das Geschlecht des Trägers zweifelsfrei erkennen zu lassen. Soweit Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen geben wollen, setzen Sie bitte nur dann einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollen.

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  • Familienstammbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei Heirat im Ausland: Original der Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung durch einen öffentlich beeidigten Übersetzer; ggf. Bescheinigung über die Wirksamkeit der Namenserklärung


bei ledigen Müttern:

  • Geburtsurkunde der Mutter
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bei geschiedenen Müttern:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk
  • bei Heirat im Ausland: Original der Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit deutscher Übersetzung durch einen öffentlich beeidigten Übersetzer
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