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 Erschließungsbeiträge


Der Erschließungsbeitrag ist eine vom/von der Grundstückseigentümer/-in zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. Aus der Sicht des/der Eigentümers/-in oder Käufers/-in haben die Erschließungskosten einen erheblichen Anteil an den Grundstückskosten.

Der/die Notar/-in sollte in der notariellen Verhandlung auf die Bedeutung der Erschließungskosten hinweisen. Obwohl eine Straße nach allem Augenschein fertig gestellt ist, werden von den Gemeinden teilweise noch Jahrzehnte später Erschließungskosten geltend gemacht. Dies resultiert in vielen Fällen daraus, dass die Beitragspflicht erst mit der Verlegung der "letzten Gehwegplatte" entstehen kann, die Straße aus der Sicht des/der Bürgers/-in aber schon lange fertig gestellt erschien.

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Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: steuern@korschenbroich.de

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Erschließungsbeiträge


Der Erschließungsbeitrag ist eine vom/von der Grundstückseigentümer/-in zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. Aus der Sicht des/der Eigentümers/-in oder Käufers/-in haben die Erschließungskosten einen erheblichen Anteil an den Grundstückskosten.

Der/die Notar/-in sollte in der notariellen Verhandlung auf die Bedeutung der Erschließungskosten hinweisen. Obwohl eine Straße nach allem Augenschein fertig gestellt ist, werden von den Gemeinden teilweise noch Jahrzehnte später Erschließungskosten geltend gemacht. Dies resultiert in vielen Fällen daraus, dass die Beitragspflicht erst mit der Verlegung der "letzten Gehwegplatte" entstehen kann, die Straße aus der Sicht des/der Bürgers/-in aber schon lange fertig gestellt erschien.

Kommunalabgabe, Erschließungskosten, Grundstückskosten,
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Telefon 02161 613-205
Fax 02161 613-108

Christiane

Birkenfeld

II / 202

02161 613-193
christiane.birkenfeld@korschenbroich.de