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 Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens

Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person haben Sie die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihres Vornamens/Ihrer Vornamen bei uns abzugeben.

Am 01.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten, welches die Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht, in

  • männlich
  • weiblich
  • divers
  • ohne Geschlechtsangabe.

Zunächst ist eine Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen erforderlich. Dies kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen. Frühestens drei bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung der Erklärung, kann die entsprechende Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen abgegeben werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Erklärung bei dem Standesamt erfolgen muss, bei welchem bereits die Anmeldung erklärt wurde.

 

Kontakt

Personenstandswesen
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: standesamt@korschenbroich.de

Ansprechpartner

Voraussetzungen

Sie können Ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt Korschenbroich ändern, wenn Sie

a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
b) ein anerkannter Flüchtling sind oder
c) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
d) eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Unterlagen

  • amtliche/s Ausweisdokument/e von Ihnen selbst
  • eigene Geburtsurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung

Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:

  • Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • amtliche Ausweisdokumente der Eltern

Zusätzlich bei Verheirateten:

  • die eigene Eheurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung

Kosten

  • Anmeldung: 15 Euro
  • Beurkundung der Erklärung (nach der Wartefrist): 21 Euro
 

Verfahrensablauf

Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten:

  1. Änderung des Geschlechtseintrages anmelden: Zunächst melden Sie die geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen an. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin beim Standesamt Korschenbroich oder nutzen Sie den Antragsassistenten unter "Link zu Formularen und externen Verfahren"
  2. Neuen Geschlechtseintrag erklären: Frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nachdem Sie die Änderung des Geschlechtseintrages angemeldet haben, können Sie den neuen Geschlechtseintrag erklären. Die Erklärung muss bei dem gleichen Standesamt erfolgen, bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist.

     

 

 

Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens

Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person haben Sie die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihres Vornamens/Ihrer Vornamen bei uns abzugeben.

Am 01.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten, welches die Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht, in

  • männlich
  • weiblich
  • divers
  • ohne Geschlechtsangabe.

Zunächst ist eine Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen erforderlich. Dies kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen. Frühestens drei bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung der Erklärung, kann die entsprechende Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen abgegeben werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Erklärung bei dem Standesamt erfolgen muss, bei welchem bereits die Anmeldung erklärt wurde.

 

  • amtliche/s Ausweisdokument/e von Ihnen selbst
  • eigene Geburtsurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung

Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:

  • Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • amtliche Ausweisdokumente der Eltern

Zusätzlich bei Verheirateten:

  • die eigene Eheurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung

  • Anmeldung: 15 Euro
  • Beurkundung der Erklärung (nach der Wartefrist): 21 Euro
 
Selbstbestimmung, Identität, Geschlechtsidentität, transgeschlechtlich, intergeschlechtlich, nichtbinär, nonbinär,
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