BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Gewerbean-, ummeldung und -abmeldung

 

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Grundsätzlich kann jedermann eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden, soweit nicht durch die Gewerbeordnung bzw. durch ergänzende Vorschriften Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Dem Grundsatz der Gewerbefreiheit steht jedoch die Verpflichtung der/des Gewerbetreibenden zur Gewerbeanzeige gem. § 14 Gewerbeordnung gegenüber.

Wenn Sie allgemeine Fragen zu Gewerbemeldungen haben, steht Ihnen die Gewerbemeldestelle der Stadt Korschenbroich mit Informationen, Auskünften und Hilfestellung zur Verfügung. Jede selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer ausgeübte Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich muss als Gewerbe angemeldet werden. Für einen sehr großen Teil der gewerblichen Tätigkeiten besteht lediglich eine Anzeigepflicht gem. § 14 Gewerbeordnung, d. h., der/die Gewerbetreibende zeigt der zuständigen Ordnungsbehörde nur den Beginn der beabsichtigten Tätigkeit an. Weitergehende Erlaubnisse bzw. Genehmigungen sind hierfür nicht erforderlich. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich weitgehend um das produzierende Gewerbe, den Groß- und Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe.

Neben der Anzeigepflicht gem. § 14 Gewerbeordnung bestehen für verschiedene Gewerbezweige besondere Genehmigungspflichten bevor die gewerbliche Tätigkeit begonnen und angezeigt wird. Beispiele für erlaubnispflichtige Tätigkeiten:

  • Automatenaufstellung
  • Spielhallen
  • Pfandleihe
  • Bewachungsgewerbe
  • Versteigerer
  • Reisegewerbe
  • Gaststätten
  • Handwerksberufe
  • Makler und Bauträger
  • Finanzdienstleistungen
  • Handel mit Giften
  • Personenbeförderung
  • Güterkraftverkehr
  • Kraftomnibusverkehr.


Sofern Sie eine oder mehrere der vorgenannten Tätigkeiten selbständig ausüben möchten, setzen Sie sich bitte vorher mit der Gewerbemeldestelle in Verbindung. Dort wird man Sie gerne beraten.

Sollten Sie Ihren Firmensitz innerhalb von Korschenbroich verlegt, Ihre Betriebstätigkeit erweitert oder gewechselt oder Ihren Namen bzw. sich der Name Ihres Unternehmens geändert haben, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

Sofern Sie Ihr Gewerbe nicht mehr ausüben oder Ihren Betrieb in eine andere Stadt verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.

 

Alternativ können Sie auch über das Wirtschaftsserviceportal (siehe "Link zu externem Verfahren") eine Gewerbean-, -um- und -abmeldung vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass im Wirtschaftsserviceportal ab sofort keine Neuanträge mehr mit dem Servicekonto.NRW eingereicht werden können. Ab dem 30. Juni 2024 erfolgt die vollständige Abschaltung des Servicekonto.NRW im WSP.NRW.

Daher bitten wir Sie, sich für alle weiteren Vorhaben dort bei der "BundID" oder bei "Mein Unternehmenskonto" zu registrieren.

Wichtiger Hinweis: Mit der Abschaltung des Servicekonto.NRW gehen alle in der WSP-Kontoübersicht hinterlegten Daten verloren, sofern diese mit dem Servicekonto.NRW verknüpft sind. Es wird daher dringend empfohlen, alle relevanten Informationen zu sichern, bevor die Abschaltung erfolgt.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Unterlagen

  • Bundespersonalausweis bzw. Nationalpass
  • bei Gewerbeanmeldung durch Bevollmächtigten: Vollmacht
  • Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Gewerbetreibenden, sofern sie nicht der EG angehören
  • Auszug aus dem Handelsregister (nur für im Handelsregister eingetragene Firmen und Einzelpersonen)Handwerkskarte (nur für Handwerksbetriebe)
  • evtl. erforderliche Erlaubnis bei genehmigungspflichtigen Gewerben (z. B. Gaststätten, Makler u. Bauträger, Spielhallen, Automatenaufstellung, Bewachungsgewerbe, Versteigerer, Pfandleiher, Güterkraftverkehr und dergl.)

Kosten

  • Gewerbean- und Gewerbeummeldungen für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 EUR
  • Gewerbean- und Gewerbeummeldungen für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 EUR
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 EUR
  • Ersatzbescheinigung (bei Verlust der Gewerbeanzeige): 15 EUR

Gewerbean-, ummeldung und -abmeldung

 

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Grundsätzlich kann jedermann eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden, soweit nicht durch die Gewerbeordnung bzw. durch ergänzende Vorschriften Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Dem Grundsatz der Gewerbefreiheit steht jedoch die Verpflichtung der/des Gewerbetreibenden zur Gewerbeanzeige gem. § 14 Gewerbeordnung gegenüber.

Wenn Sie allgemeine Fragen zu Gewerbemeldungen haben, steht Ihnen die Gewerbemeldestelle der Stadt Korschenbroich mit Informationen, Auskünften und Hilfestellung zur Verfügung. Jede selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer ausgeübte Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich muss als Gewerbe angemeldet werden. Für einen sehr großen Teil der gewerblichen Tätigkeiten besteht lediglich eine Anzeigepflicht gem. § 14 Gewerbeordnung, d. h., der/die Gewerbetreibende zeigt der zuständigen Ordnungsbehörde nur den Beginn der beabsichtigten Tätigkeit an. Weitergehende Erlaubnisse bzw. Genehmigungen sind hierfür nicht erforderlich. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich weitgehend um das produzierende Gewerbe, den Groß- und Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe.

Neben der Anzeigepflicht gem. § 14 Gewerbeordnung bestehen für verschiedene Gewerbezweige besondere Genehmigungspflichten bevor die gewerbliche Tätigkeit begonnen und angezeigt wird. Beispiele für erlaubnispflichtige Tätigkeiten:

  • Automatenaufstellung
  • Spielhallen
  • Pfandleihe
  • Bewachungsgewerbe
  • Versteigerer
  • Reisegewerbe
  • Gaststätten
  • Handwerksberufe
  • Makler und Bauträger
  • Finanzdienstleistungen
  • Handel mit Giften
  • Personenbeförderung
  • Güterkraftverkehr
  • Kraftomnibusverkehr.


Sofern Sie eine oder mehrere der vorgenannten Tätigkeiten selbständig ausüben möchten, setzen Sie sich bitte vorher mit der Gewerbemeldestelle in Verbindung. Dort wird man Sie gerne beraten.

Sollten Sie Ihren Firmensitz innerhalb von Korschenbroich verlegt, Ihre Betriebstätigkeit erweitert oder gewechselt oder Ihren Namen bzw. sich der Name Ihres Unternehmens geändert haben, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

Sofern Sie Ihr Gewerbe nicht mehr ausüben oder Ihren Betrieb in eine andere Stadt verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.

 

Alternativ können Sie auch über das Wirtschaftsserviceportal (siehe "Link zu externem Verfahren") eine Gewerbean-, -um- und -abmeldung vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass im Wirtschaftsserviceportal ab sofort keine Neuanträge mehr mit dem Servicekonto.NRW eingereicht werden können. Ab dem 30. Juni 2024 erfolgt die vollständige Abschaltung des Servicekonto.NRW im WSP.NRW.

Daher bitten wir Sie, sich für alle weiteren Vorhaben dort bei der "BundID" oder bei "Mein Unternehmenskonto" zu registrieren.

Wichtiger Hinweis: Mit der Abschaltung des Servicekonto.NRW gehen alle in der WSP-Kontoübersicht hinterlegten Daten verloren, sofern diese mit dem Servicekonto.NRW verknüpft sind. Es wird daher dringend empfohlen, alle relevanten Informationen zu sichern, bevor die Abschaltung erfolgt.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

  • Bundespersonalausweis bzw. Nationalpass
  • bei Gewerbeanmeldung durch Bevollmächtigten: Vollmacht
  • Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Gewerbetreibenden, sofern sie nicht der EG angehören
  • Auszug aus dem Handelsregister (nur für im Handelsregister eingetragene Firmen und Einzelpersonen)Handwerkskarte (nur für Handwerksbetriebe)
  • evtl. erforderliche Erlaubnis bei genehmigungspflichtigen Gewerben (z. B. Gaststätten, Makler u. Bauträger, Spielhallen, Automatenaufstellung, Bewachungsgewerbe, Versteigerer, Pfandleiher, Güterkraftverkehr und dergl.)
  • Gewerbean- und Gewerbeummeldungen für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 EUR
  • Gewerbean- und Gewerbeummeldungen für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 EUR
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 EUR
  • Ersatzbescheinigung (bei Verlust der Gewerbeanzeige): 15 EUR

Automaten, Spielhalle, Pfandleihe, Gaststätte, Reisegewerbe, Pfandleihe, Makler, Vordruck Gewerbeanmeldung, Vordruck Gewerbeabmeldung, Vordruck Gewerbeummeldung, Merkblatt zur Gewerbemeldung, Gewerbemeldestelle, Firmensitz, Stilllegung, Gewerbeverlegung, Gewerbeanzeige, Gewinnerzielung, Genehmigung, Einzelhandel, Großhandel, Dienstleistungsgewerbe, Wirtschaftsserviceportal, WSP http://www.verwaltungssuchmaschine.nrw/

Leere