Blindenhilfe
"Blindenhilfe" ist in Deutschland eine monatlich fortlaufend gewährte pauschalierte Geldleistung, die dem/der Blinden von einem Sozialleistungsträger (z. B. dem Landeswohlfahrtsverband) zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen gewährt wird.
Die Benennung ist nicht bundeseinheitlich gewählt: Sie wird abhängig vom anzuwendenden Gesetz als "Blindengeld", "Blindenhilfe" beziehungsweise "Landesblindenhilfe", "Landesblindengeld" oder "Landespflegegeld" bezeichnet.
Der Begriff "blind" umfasst in diesem Zusammenhang nicht nur Personen ohne optisches Wahrnehmungsvermögen ("Vollblinde"), sondern auch Menschen mit einer geringen Sehkraft, die im Alltag die gleichen Auswirkungen hat und gesetzlich einer Vollblindheit gleich steht (blind im Sinne des Gesetzes).
In wenigen Bundesländern gibt es darüber hinaus auch für hochgradig sehbehinderte Menschen eine Unterstützung, das "Sehbehindertengeld" beziehungsweise die "Sehbehindertenhilfe".
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