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 Obdachlosen-Unterbringung

Das Polizei- und Ordnungsrecht unterscheidet zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Obdachlosigkeit.

Ein/e freiwillig Obdachlose/-r (Nichtsesshafte/-r) hat als Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht, keinen Anspruch auf Unterbringung seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
Erst wenn diese/-r sich dauerhaft um eine Unterkunft bemüht wird sie/er zur/zum unfreiwillig Obdachlosen (Obdachlose/-r im eigentlichen Sinn). Dann besteht eine Verpflichtung zur Unterbringung aus den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln.
Auch Menschen, die lediglich vom Verlust der gegenwärtigen Unterkunft bedroht sind oder eine menschen-unwürdige Unterkunft bewohnen gelten polizei- und ordnungsrechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung.

Kontakt

Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de

Obdachlosen-Unterbringung

Das Polizei- und Ordnungsrecht unterscheidet zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Obdachlosigkeit.

Ein/e freiwillig Obdachlose/-r (Nichtsesshafte/-r) hat als Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht, keinen Anspruch auf Unterbringung seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
Erst wenn diese/-r sich dauerhaft um eine Unterkunft bemüht wird sie/er zur/zum unfreiwillig Obdachlosen (Obdachlose/-r im eigentlichen Sinn). Dann besteht eine Verpflichtung zur Unterbringung aus den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln.
Auch Menschen, die lediglich vom Verlust der gegenwärtigen Unterkunft bedroht sind oder eine menschen-unwürdige Unterkunft bewohnen gelten polizei- und ordnungsrechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung.

freiwillig, unfreiwillig, Obdachlosigkeit, nichtsesshaft, Unterkunft,
Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-110
Fax 02161 613-218

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