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 Vergnügungssteuer

Allgemeines zur Vergnügungssteuer: Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten.

Bitte nutzen Sie den  Antragsassistenten für Ihre Erklärung zur Vergnügungssteuer (siehe "Link zu externem Verfahren").

 

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Vergnügungssteuer

Allgemeines zur Vergnügungssteuer: Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten.

Bitte nutzen Sie den  Antragsassistenten für Ihre Erklärung zur Vergnügungssteuer (siehe "Link zu externem Verfahren").

 

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Aufwandsteuer, Geldspielgeräte, Vergnügungen, Unterhaltungsgeräte, Vordruck 1. Quartal, Vordruck 2. Quartal Vordruck 3. Quartal, Vordruck 4. Quartal, Erklärung, Vierteljährliche Erklärung, Vergnügungssteuer, Apparate, Gewinnmöglichkeit, Spielapparate, Geschicklichkeitsapparate
Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-205
Fax 02161 613-108

Stephan

Heil

II / 211

02161 613-210
stephan.heil@korschenbroich.de

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