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 Grundsteuer

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt anhand des Einheitswertes festgesetzt wird.

Man unterscheidet zwischen:

  • Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke
  • Grundsteuer A für alle übrigen Grundstücke

Hebesätze:

  • Grundsteuer A = 300 v. H.
  • Grundsteuer B = 690 v. H.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Die Umstellung der Steuerpflicht erfolgt daher immer zum nächsten 01.01.

Sollten Sie einen unterjährigen Wechsel in der Steuer- und Gebührenpflicht wünschen, nutzen Sie bitte hierfür den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Bei Neubauten erfolgt zunächst die Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt Grevenbroich. Bis dahin wird durch die Stadt daher zunächst entweder keine Grundsteuer oder Grundsteuer lediglich für ein unbebautes Grundstück erhoben. Nach erfolgter Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt kann es daher zu Nachforderungen für Vorjahre kommen. 

Rückfragen zur Messbetragsfestsetzung sind daher an das Finanzamt Grevenbroich zu richten.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: steuern@korschenbroich.de

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Grundsteuer

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt anhand des Einheitswertes festgesetzt wird.

Man unterscheidet zwischen:

  • Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke
  • Grundsteuer A für alle übrigen Grundstücke

Hebesätze:

  • Grundsteuer A = 300 v. H.
  • Grundsteuer B = 690 v. H.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Die Umstellung der Steuerpflicht erfolgt daher immer zum nächsten 01.01.

Sollten Sie einen unterjährigen Wechsel in der Steuer- und Gebührenpflicht wünschen, nutzen Sie bitte hierfür den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Bei Neubauten erfolgt zunächst die Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt Grevenbroich. Bis dahin wird durch die Stadt daher zunächst entweder keine Grundsteuer oder Grundsteuer lediglich für ein unbebautes Grundstück erhoben. Nach erfolgter Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt kann es daher zu Nachforderungen für Vorjahre kommen. 

Rückfragen zur Messbetragsfestsetzung sind daher an das Finanzamt Grevenbroich zu richten.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Grundsteuermessbetrag, Hebesatz, Eigentumswechsel, Einheitswert, Grundsteuer B, Grundsteuer A, Vordruck Eigentumswechsel
Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-205
Fax 02161 613-108

Stephan

Franken

Sachgebietsleiter Steuern, Abgaben und Beiträge

II / 211

02161 613-199
stephan.franken@korschenbroich.de

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