Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Korschenbroich bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.
Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Bescheinigung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Kontakt
Sachgebiet Finanzbuchhaltung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: stadtkasse@korschenbroich.de
Sachgebiet Ruhender Verkehr, Gewerbe
Ansprechpartner
Link zu externem Verfahren
Kosten
12,00 EUR
Wir weisen darauf hin, dass die Bescheinigung erst nach erfolgtem Zahlungseingang versandt wird.