Beratung über Fördermöglichkeiten im sozialen Wohnungsbau
Durch das Land NRW werden jährlich Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt.
Die Förderung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung ist in erster Linie einkommensabhängig.
Für die Förderung von Mietwohnungen ist unter anderem eine Bedarfsbestätigung der Stadt erforderlich.
Die Bewilligung der Mittel erfolgt über das Wohnungsbauförderungsamt beim Rhein-Kreis Neuss.
Wohnungsbauförderungsamt des Rhein Kreis Neuss:
Zur Verbesserung des Bürgerservices hat die Bewilligungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss für allgemeine Fragen zur Wohnraumförderung (Wohneigentum) und zur Vereinbarung von Beratungsterminen ein Info-Telefon eingerichtet unter der Nummer: 02181/601 6363.
Adresse:
Wohnungsbauförderungsamt des Rhein Kreis Neuss
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181/601 6363
Telefax: 02181/601 6399
Kontakt
Sozialamt
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: soziales@korschenbroich.de
Link zu externem Verfahren