Gewässerunterhaltung
Der Städtische Abwasserbetrieb (SAB) ist unterhaltungspflichtig für die Gewässer 2. Ordnung bzw. sonstiger Ordnung im Einzugsgebiet des Niersverbandes.
Hierzu zählt die turnusmäßige Reinigung der verrohrten Gewässerabschnitte sowie die zweimalige Mahd im Jahr (Zeitraum Mitte Juni – Ende September), die Entschlammung und Räumung (bei Bedarf) sowie die Profilierung der offenen Gewässerabschnitte.
Diese Arbeiten werden teilweise durch das betriebseigene Personal und teilweise durch qualifizierte Vertragsfirmen durchgeführt.
Hinweis:
Zahlreiche Anwohner/-innen sehen im Gewässerflurstück, welches zurzeit vielleicht nicht immer und überall im Stadtgebiet Wasser führt, die Gelegenheit eine wilde Müllkippe, einen Komposthaufen für ihren Biomüll, für Gartenabfälle oder beispielsweise Gehölzrückschnitt anzulegen, was jedoch gesetzlich verboten ist und mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet wird.
Hinweise auf "wilde Kippen" und deren Verursacher nimmt das Ordnungsamt der Stadt Korschenbroich unter der zentralen Telefonnummer 02161/613-0 gerne entgegen, denn wenn kein Verursacher gefunden wird, gehen die Kosten zu Lasten von allen Bürgern und Bürgerinnen.
Kontakt
Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich
Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich
Wankelstraße 21
41352 Korschenbroich/Glehn
E-Mail: abwasserbetrieb@korschenbroich.de
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