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 Schwerbehindertenangelegenheiten

Um eine Schwerbehinderteneigenschaft beantragen und nachweisen zu können, benötigen Sie einen vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellten Ausweis.

Antragsvordrucke erhalten Sie sowohl im Bürgerbüro als auch im Sozialamt der Stadtverwaltung Korschenbroich.

 Einen online ausfüllbaren Antrag finden Sie unter "Link zu externem Verfahren".

Ausgefüllte Anträge können hier zur Weiterleitung an den Rhein-Kreis Neuss, Schwerbehindertenstelle, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich abgegeben werden.
Telefonisch ist die Stelle unter Tel. 02181/60158-05 oder -06 oder -07 oder -08 zu erreichen.
Die Entscheidung über die Anträge wird dort getroffen.

Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises ist nicht nur beim Rhein-Kreis sondern auch in Ihrem Bürgerbüro und im örtlichen Sozialamt möglich, solange noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Ist jedoch kein Freifeld für eine Verlängerung des Ausweises mehr vorhanden, so muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung, eine so genannte "Parkerleichterung" zu erhalten (siehe Dienstleistung "Parkerleichterung für Schwerbehinderte")                                                   
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die Eintragung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blindheit) auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Weiterhin ist eine abgestufte Version der Parkerleichterung möglich.

 

 

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

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Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Sozialamt
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: soziales@korschenbroich.de

Ansprechpartner

Unterlagen

  • 1 Lichtbild
  • Anschrift der Krankenkasse
  • Personalausweis
  • Sozialversicherungsausweis
  • bei Verlängerung: Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenangelegenheiten

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Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung, eine so genannte "Parkerleichterung" zu erhalten (siehe Dienstleistung "Parkerleichterung für Schwerbehinderte")                                                   
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die Eintragung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blindheit) auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Weiterhin ist eine abgestufte Version der Parkerleichterung möglich.

 

 

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  • bei Verlängerung: Schwerbehindertenausweis
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Sozialamt
Regentenstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-155
Fax 02161 613-105

Nicole

Dohrenbusch

EG 3

02161 613-170
nicole.dohrenbusch@korschenbroich.de

Sandra

Ossa

EG 2

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sandra.ossa@korschenbroich.de