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Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Die Ordnungsbehördliche Verordnung enthält Regelungen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Korschenbroich, wie z. B.:
- allgemeine Verhaltenspflicht
- Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen
- Werbung
- wildes Plakatieren
- Tiere
- Verunreinigungsverbot
- Rattenbekämpfung
- Hausnummern
- öffentliche Hinweisschilder
- Brauchtumsfeuer (mehr Details hier)
- Ausnahme von § 10 Abs. 1 und 2 LImSchG; Nutzung von Böllergeräten
- Erlaubnisse, Ausnahmen
Die Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung finden Sie im Ratsinformationssystem.
Zuständige Einrichtung
Sachgebiet Bürgerbüro, Gewerbe und Wahlen
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 03.05.2022 12:05 Uhr
Die Ordnungsbehördliche Verordnung enthält Regelungen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Korschenbroich, wie z. B.:
- allgemeine Verhaltenspflicht
- Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen
- Werbung
- wildes Plakatieren
- Tiere
- Verunreinigungsverbot
- Rattenbekämpfung
- Hausnummern
- öffentliche Hinweisschilder
- Brauchtumsfeuer (mehr Details hier)
- Ausnahme von § 10 Abs. 1 und 2 LImSchG; Nutzung von Böllergeräten
- Erlaubnisse, Ausnahmen
Die Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung finden Sie im Ratsinformationssystem.
- zuständig für Angelegenheit im Bereich "Gewerbe und Gaststätten": Silke Zwanziger, Tel. 02161/613-143 und Lisa Dengler, Tel.: 02161/613-265
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