Fischereiangelegenheiten
Seit April 2024 erfolgt die Beantragung und Ausgabe der Fischereischeine zentralisiert beim Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss. Somit kann die Beantragung des Fischereischeins nicht mehr im Bürgerbüro der Stadt Korschenbroich erfolgen.
Die Beantragung sowie die Bezahlung erfolgen ausschließlich online unter www.rhein-kreis-neuss.de
Bereits ausgestellte Fischereischeine werden nicht mehr verlängert. Anstelle einer Verlängerung wird ein neuer Fischereischein ausgestellt und per Post zugesandt.
Der Fischereischein wird nur für Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Kreises Neuss ausgestellt. Dabei ist die Wahl zwischen einem Jahres- oder einem Fünfjahresfischereischein möglich.
Voraussetzungen
- Bestandene Fischerprüfung
- Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss
Benötigte Unterlagen
- 1 Passfoto
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung
Gebühren
- 16,00 Euro Jahresfischereischein
- 48,00 Euro Fünfjahresfischereischein
- 8,00 Euro Jugendfischereischein
Kontakt
Rhein-Kreis Neuss (RKN)
Rhein-Kreis Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de