Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Korschenbroich bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.
Antragsassistent: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.
Antragsassistent: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung
Kontakt
Sachgebiet Finanzbuchhaltung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: andrea.stiller@korschenbroich.de
Ansprechpartner
Kosten
11 EUR
Wir weisen darauf hin, dass die Bescheinigung erst nach erfolgtem Zahlungseingang versandt wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Bescheinigung erst nach erfolgtem Zahlungseingang versandt wird.