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 Personenstandsurkunden online

 

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie jetzt ganz bequem von zu Hause aus online beantragen (siehe Link zum externen Verfahren).

Bitte beachten Sie, dass Sie Personenstandsurkunden ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes erhalten, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde. Das Standesamt Korschenbroich kann also nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Korschenbroich registrierten Personenstandsfälle ausstellen.

 

Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

  • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
  • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
  • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes.

Personenstandsurkunden unterliegen Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Benötigen Sie ältere Urkunden, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv der Stadt Korschenbroich.

 

Eine Beantragung ist natürlich auch auf folgenden Wegen, nach wie vor, möglich:

  • persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache. (Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit.)
  • schriftlich (Bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses bei.)
  • per Mail: standesamt@korschenbroich.de
  • per Fax: 02161/613 108

Postanschrift: Rathaus Regentenstraße, Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich


Nach dem Personenstandsgesetz ist jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, berechtigt, die Urkunde zu erhalten, sowie der/die jeweilige Ehepartner/in, der/die jeweilige Lebenspartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht des Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses (z.B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird).

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Amt 50 Soziales und Demografie
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: martin.kragl@korschenbroich.de

Personenstandswesen

Ansprechpartner

Unterlagen

Personalausweis/Reisepass

Link zu externem Verfahren

Kosten

  • Personenstandsurkunde (10,00 EUR)
  • jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde (5,00 EUR)
  • Urkunde für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung (kostenfrei)

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • giropay
  • paydirekt

Bearbeitungsdauer

Die Versendung der Urkunden dauert üblicherweise zwischen 8 und 14 Tagen.

Personenstandsurkunden online

 

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie jetzt ganz bequem von zu Hause aus online beantragen (siehe Link zum externen Verfahren).

Bitte beachten Sie, dass Sie Personenstandsurkunden ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes erhalten, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde. Das Standesamt Korschenbroich kann also nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Korschenbroich registrierten Personenstandsfälle ausstellen.

 

Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

  • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
  • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
  • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes.

Personenstandsurkunden unterliegen Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Benötigen Sie ältere Urkunden, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv der Stadt Korschenbroich.

 

Eine Beantragung ist natürlich auch auf folgenden Wegen, nach wie vor, möglich:

  • persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache. (Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit.)
  • schriftlich (Bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses bei.)
  • per Mail: standesamt@korschenbroich.de
  • per Fax: 02161/613 108

Postanschrift: Rathaus Regentenstraße, Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich


Nach dem Personenstandsgesetz ist jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, berechtigt, die Urkunde zu erhalten, sowie der/die jeweilige Ehepartner/in, der/die jeweilige Lebenspartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht des Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses (z.B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird).

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Personalausweis/Reisepass

Urkunde, Personenstandsurkunde, Beurkundung, https://service.korschenbroich.de/xsta
Amt 50 Soziales und Demografie
Regentenstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-169
Fax 02161 613-108

Frau

Anne

Neuhaus

I / 10 a

02161 613-120
anne.neuhaus@korschenbroich.de

Brigitte

Fragen

I / 10 a

02161 613-121
brigitte.fragen@korschenbroich.de
Personenstandswesen
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