Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens
Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person haben Sie die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihres Vornamens/Ihrer Vornamen bei uns abzugeben.
Am 01.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten, welches die Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht, in
- männlich
- weiblich
- divers
- ohne Geschlechtsangabe.
Zunächst ist eine Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen erforderlich.
Über das Formular (siehe "Link zu externem Verfahren") können Sie die Anmeldung vornehmen. Bitte senden Sie dies im Original unterschrieben an das Standesamt Korschenbroich. Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Bei minderjährigen Personen ist es erforderlich, dass auch die gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Erklärung und die spätere Erklärung unterschreiben müssen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Standesamt.
Frühestens drei bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung der Erklärung, kann die entsprechende Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen abgegeben werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Erklärung bei dem Standesamt erfolgen muss, bei welchem bereits die Anmeldung erklärt wurde.
Kontakt
Sachgebiet Standesamt
Verwaltungsgebäude Liedberg
An der Mühle 5
41352 Korschenbroich
E-Mail: standesamt@korschenbroich.de
Ansprechpartner
Tel: 02161 613-120
E-Mail: anne.neuhaus@korschenbroich.de
Voraussetzungen
Sie können Ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt Korschenbroich ändern, wenn Sie
a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
b) ein anerkannter Flüchtling sind oder
c) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
d) eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Unterlagen
- amtliche/s Ausweisdokument/e von Ihnen selbst
- eigene Geburtsurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:
-
Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
-
amtliche Ausweisdokumente der Eltern
Zusätzlich bei Verheirateten:
-
die eigene Eheurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Link zu externem Verfahren
Kosten
- Die Entgegennahme der Anmeldung und Beurkung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens kostet 45 EUR.
- Erfolgt lediglich eine Anmeldung der Erklärung, nicht jedoch die Erklärung selbst, wird eine Gebühr in Höhe von 15 EUR erhoben.
Verfahrensablauf
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten:
- Änderung des Geschlechtseintrages anmelden: Zunächst melden Sie die geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen an. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin beim Standesamt Korschenbroich oder nutzen Sie den Antragsassistenten unter "Link zu Formularen und externen Verfahren"
- Neuen Geschlechtseintrag erklären: Frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nachdem Sie die Änderung des Geschlechtseintrages angemeldet haben, können Sie den neuen Geschlechtseintrag erklären. Die Erklärung muss bei dem gleichen Standesamt erfolgen, bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist.